Berliner Seminar Recht im Kontext
Mo. 15 Okt. 2012 | 19:00–21:00

Wenn zwei Grundgesetze dasselbe sagen, bedeuten sie auch dasselbe? - Constitutions in Contexts

Rainer Wahl (Freiburg i. Br.)

Wissenschaftskolleg zu Berlin, Großer Kolloquienraum, Wallotstr. 19, 14193 Berlin

Der Ausspruch von Rudolf Smend, der auf zwei Verfassungen desselben Staates bezogen ist, trifft um vieles mehr zu, wenn es um Texte in den Grundgesetzen verschiedener Staaten bzw. politischer Gemeinschaften geht. Die Prinzipien und Institute mögen gleich oder ähnlich formuliert sein, die (politischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen)  Kontexte sind jeweils spezifisch. Die Folgen sind unterschiedliche Eigenarten des gelebten verwirklichten Rechts, diese Folgen sind real und im Rechtsalltag erlebbar. Das Studium des Eingebettet- Seins von Verfassungsrecht in geschichtliche, politische und gesellschaftliche „Bezüge“ und „Hintergründe“ ist ein traditioneller Bestandteil des Staats- und Verfassungsrechts. Wenn diese Grundorientierung in der Gegenwart unter neuen Namen wie law in context oder constitutions in contexts verfolgt wird, dann spiegelt sich darin, dass die gesteigerte Bedeutung der Pluralität von Rechtsordnungen in der Gegenwart auch eine Ausweitung des Referenz- und Analyserahmens erforderlich macht. Im Licht des Vergleichens mit anderen Rechtsordnungen zeigt sich, dass bedeutend mehr Einflussfaktoren relevant sind, als dies beim Blick allein auf eine Verfassung beachtet wurde. Was für ein anderes Grundgesetz gilt (im Vortrag: die Grundordnung der EU), trifft auch für die Ausgangs-Verfassungsordnung, (hier: das deutsche Verfassungsrecht) zu: Contexts matter.

[pdf]Download

ICS Export

Alle Veranstaltungen