Berliner Seminar Recht im Kontext
Mo 03 Dez 2012 | 18:00–20:00

Privatrechtsentwicklung in der Moderne: Ein Triptychon

Marietta Auer (München); Moderation: Moritz Renner (Bremen)

Wissenschaftskolleg zu Berlin, Villa Jaffé, Wallotstr. 10, 14193 Berlin

Die Entstehung des modernen Privatrechts ist nur vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund der Wende zur Neuzeit zu verstehen. Dies ist die Ausgangsthese des Vortrags. Was aber bedeutet dies genau? Was genau ist es, das die Modernität der Neuzeit und des für sie typischen Privatrechtsdiskurses auszeichnet? Ziel des Vortrags ist es, innerhalb des vielschichtigen, historisch, soziologisch und philosophisch geführten Diskurses über den Modernebegriff drei Bedeutungsschichten zu identifizieren, die sich zu einem dreiteiligen Modell des Privatrechtsdenkens der Moderne integrieren lassen. Als hilfreich erweist sich dabei zunächst die in den Geistes- und Kulturwissenschaften verbreitete Unterscheidung zwischen einer „ersten“ und einer „zweiten“ bzw. „reflexiven“ Moderne. Diese Unterscheidung lässt sich als Entgegensetzung zwischen der affirmativ-rationalistischen Dimension der westlichen Aufklärung einerseits, die sich in einem durch personale Autonomie, subjektive Individualrechte und Staatsfreiheit gekennzeichneten Privatrechtsverständnis niederschlägt, und den immanenten Grenzen und Aporien dieses Diskurses andererseits deuten, wobei letztere in zwei Formen, nämlich als theoretische und als praktische Reflexivität auftreten. Auf dieser Grundlage entsteht schließlich ein dreiteiliges Bild der Moderne im Recht, das eine neue und differenzierte Antwort auf die Frage erlaubt, wie sich die Ambivalenz der Moderne in den wohlbekannten Aporien privatrechtlicher Diskurszusammenhänge widerspiegelt.

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