Das Postdoktorandenprogramm Rechtskulturen: Konfrontationen jenseits des Vergleichs, das als Initiative des Forschungsverbundes Recht im Kontext am Forum Transregionale Studien angesiedelt ist und aus Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin finanziert wird, lädt ab dem akademischen Jahr 2011/2012 jährlich sieben Stipendiatinnen und Stipendiaten in der frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn als Fellows nach Berlin ein. Anliegen des von Richterin des Bundesverfasssungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer (Bundesverfassungsgericht Karlsruhe / Humboldt-Universität zu Berlin) und Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin) getragenen, von Alexandra Kemmerer (Wissenschaftskolleg zu Berlin) koordinierten Postdoktorandenprogramms ist die Herausbildung eines Netzwerks rechtskultureller Forschung, das systematische und regionalwissenschaftliche Herangehensweisen integriert. Mit ihren individuellen Forschungsprojekten sind die Rechtskulturen Fellows jeweils (auch räumlich) an eine Berliner Institution angebunden und dort in den jeweiligen Forschungskontext integriert. Mit ihren je individuellen Projekten forschen die Fellows an einer der Berliner Universitäten oder an einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung und arbeiten in einer Gruppe zusammen, die am Wissenschaftskolleg zu Berlin verortet ist.
Die ersten sieben Fellows des Programms Rechtskulturen: Konfrontationen jenseits des Vergleichs wurden am 25. Februar 2011 in einer ganztägigen Auswahlsitzung aus insgesamt 162 Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt und haben Anfang Oktober 2011 ihre Arbeit in Berlin aufgenommen.
Die Wissenschaftslandschaft Berlins, aber auch die Präsenz des rechtspolitischen Tagesgeschäfts und die vielfältigen Aktivitäten privater Stiftungen, Kultureinrichtungen und kulturpolitischer Initiativen bieten Anregungen für kontextsensible Forschungen im Feld des Rechts. Hier finden die Stipendiatinnen und Stipendiaten Institutionen vor, die seit langem Expertise in der Erforschung des Rechts, seiner gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Kontexte und der vielfältigen Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen beidem entwickelt und verfestigt haben.
Das Programm soll vor allem Forschende ansprechen, die – unabhängig von ihrem wissenschaftsdisziplinären Hintergrund – thematisch von Diskursen geprägt sind, die in Kontexten deutschsprachiger Rechtswissenschaft bislang unterrepräsentiert blieben. Dementsprechend besteht der Wunsch, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Weltregionen und Forschungszusammenhängen jenseits der etablierten europäisch-nordamerikanischen Diskussionskontexte in Berlin zusammenzuführen. Beabsichtigt ist die Etablierung eines interdisziplinären Lernraums zur Herausbildung diverser, partiell ineinandergreifender und vielfältig vernetzter ,,Lerngemeinschaften“. Hier sind im alltäglichen Lebens- und Arbeitsumfeld beständig „Übersetzungsleistungen“ sprachlicher und (rechts-)kultureller Art zu erbringen, die Herausforderungen multikultureller und diversifizierter Räume an Wissenschaft und Gesellschaft implizit als Fragestellung präsent halten.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden regelmäßig in einer am Wissenschaftskolleg koordinierten Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, in und mit der auch neue, innovative Arbeitsformen und Veranstaltungsformate entwickelt und erprobt werden sollen: Workshops, Seminare und Arbeitsgespräche. Die Schärfung des inhaltlichen Profils des seit April 2010 vom Forum Transregionale Studien geförderten Programms wurde bereits in der Konzeptionsphase im Rahmen einer Workshop-Reihe vorangetrieben, deren erste Veranstaltungen im Oktober und Dezember 2010 am Wissenschaftskolleg stattfanden („Public Differences – Private Dominations: Transcending the Public/Private Split by Gendering Legal Dichotomies“ und „Who Controls Judicial Control? Examining Courts in a Legalized World“). Durch die Arbeit an weitgespannten Querschnittsfragen wird hierbei jeweils ein weiter Diskursraum eröffnet, der multidisziplinäre und transregionale Zugriffe ermöglicht.
Das Postdoktorandenprogramm Rechtskulturen ist ein Projekt des Berliner Forschungsverbundes Recht im Kontext, der Anfang 2010 am Wissenschaftskolleg seine Arbeit aufgenommen und es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Recht neu im Kontext seiner Nachbardisziplinen zu verorten und es, aus einer genuin juristischen Perspektive, mit den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften ins Gespräch zu bringen. Dabei ist es mit deren jeweiligem disziplinärem Rechtsverständnis zu konfrontieren. Getragen wird der Verbund von einer Forschergruppe, deren Mitglieder ein gemeinsames Interesse an juristischem Kontextwissen verbindet, in dem sie allesamt ausgewiesen sind. Sie repräsentieren ganz verschiedene Zugänge zu Fragen des Rechts: von der rechtswissenschaftlichen Genderforschung über den Rechtsvergleich in verschiedenen Rechtsgebieten, über Law & Literature und kritische Annäherungen an das internationale Recht bis hin zu den Verwaltungswissenschaften, zur Transitional Justice, zum Recht der Entwicklungszusammenarbeit und zu klassischen Fragen der Rechtsphilosophie.
Der Verbund reagiert auf die durch wachsende Internationalisierungen hervorgerufene Notwendigkeit, Recht in seinem je partikularen kulturellen Kontext zu verstehen. Ein zentrales Interesse ist dabei die systematische Konfrontation „unseres“ Verständnisses von Recht, seinen Funktionsweisen und spezifischen Kulturtechniken, mit dem Rechtsverständnis anderer Regionen der Welt. Dabei soll die Irritation durch das Andere nicht durch die Unterstellung eines gemeinsamen tertium comparationis gezähmt und vorschnell durch eine verengte, rein rechtswissenschaftliche Anwendungsperspektive funktionalisiert werden.
Längst ist das kompetitive, aber auch komplementäre Neben- und Miteinander verschiedener Rechtssysteme und normativer Ordnungen Teil des sozialen Alltags geworden. „Rechtspluralismus ist eine alltägliche Angelegenheit, Risiko und Möglichkeit zugleich.“ (David Kennedy) – nicht nur für Wirtschaftsanwälte, Investmentbanker, Angehörige humanitärer Organisationen und Militärs, die in den Untiefen einer zunehmend disaggregierten und fragmentierten Weltrechtsordnung nach Orientierung suchen. Die Grenzen des Rechts entgleiten hergebrachten Ordnungsmustern, und auch intradisziplinäre Differenzierungen wie etwa die Dichotomie „öffentlich/privat“ bedürfen kritischer Reflexion. Wo immer Recht soziale Phänomene (re-)konstruiert und von diesen seinerseits wechselweise beeinflusst wird, ist daran zu erinnern, dass wir „jedes Mal, wenn wir Recht generieren, um die Welt zu erfassen, auch Welt generieren, die dem Recht entspricht“ (Fleur Johns).
Zu den Instrumenten, derer sich der Verbund bedient, gehört im Kern die Modifikation von Forschungsfragen im interdisziplinären Gespräch, sei es in lokalen, nationalen, transnationalen oder transregionalen Vernetzungen. Tragende Strukturelemente sind verschiedene Arbeits- und Gesprächsformate, die einen Diskursraum kontextsensibler Rechtsforschung etablieren und dauerhaft in der Berliner Forschungslandschaft verorten sollen.
Im Verbundzusammenhang ist eine Integration der Rechtskulturen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Postdoktorandenprogramms in den Kreis des Berliner Seminars Recht im Kontext vorgesehen, dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich regelmäßig monatlich im Wissenschaftskolleg zum Gespräch treffen. Mit dem Berliner Seminar Recht im Kontext wird ein Ort geschaffen, an dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Interesse an kontextsensibler Rechtsforschung im Rahmen regelmäßiger Treffen miteinander ins Gespräch kommen. Das Berliner Seminar Recht im Kontext, das von der Geschäftsstelle des Forschungsverbundes in Zusammenarbeit mit dessen Sprecher vorbereitet und koordiniert wird, bietet ein Forum, das zur Erprobung neuer Fragestellungen und Herangehensweisen in einem festen Kreis einschlägig interessierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einlädt. Bei den monatlichen Abendveranstaltungen, die den Charakter eines jour fixe haben, referieren Angehörige des Seminars und auswärtige Gäste. Dem Vortrag folgt eine intensive Diskussion, danach bietet ein Empfang bei Wein und Brezeln Gelegenheit zum informellen Gespräch. An den Sitzungen des Berliner Seminars Recht im Kontext nehmen auf persönliche Einladung hin Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlichster Disziplinen mit nachgewiesenem Interesse an kontextsensibler Rechtsforschung teil. Darüber hinaus werden regelmäßig Praktiker mit einem solchen Interesse an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und seine Kontexte zur Teilnahme eingeladen – unter anderem Anwälte, Journalisten und Angehörige der öffentlichen Verwaltung.
Perspektivisch wird eine immer engere Verzahnung des Programms Rechtskulturen sowohl mit den Elemente des Forschungsverbundes Recht im Kontext angestrebt wie auch mit den Projekten des Forums Transregionale Studien sowie mit weiteren Akteuren und Institutionen der Berliner Wissenschaftslandschaft, die sich ergänzen und gegenseitig befruchten sollen

