Rechtskulturen: Konfrontationen jenseits des Vergleichs

Rechtskulturen reagiert auf die durch wachsende Internationalisierungen hervorgerufene Notwendigkeit, Recht in seinem je partikularen kulturellen Kontext zu verstehen. Ein zentrales Interesse ist dabei die systematische Konfrontation „unseres“ Verständnisses von Recht, seinen Funktionsweisen und spezifischen Kulturtechniken, mit dem Rechtsverständnis anderer Regionen der Welt. Dabei soll die Irritation durch das Andere nicht durch die Unterstellung eines gemeinsamen tertium comparationis gezähmt und vorschnell durch eine verengte, rein rechtswissenschaftliche Anwendungsperspektive funktionalisiert werden.

Rechtskulturen integriert als Netzwerk interdisziplinärer Rechtsforschung systematische und regionalwissenschaftliche Herangehensweisen. Im Zentrum steht die Frage nach den Grundlagen und Kontexten des Rechts in einer Welt, in der das kompetitive, aber auch komplementäre Neben- und Miteinander verschiedener Rechtssysteme und normativer Ordnungen Teil des sozialen Alltags ist.

Rechtskulturen ist ein Projekt des Berliner Forschungsverbundes Recht im Kontext (Wissenschaftskolleg zu Berlin) am Forum Transregionale Studien und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin finanziert. Das Projekt ist an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und am Institut für Sozialwissenschaften (Stadt- und Regionalsoziologie) der Humboldt-Universität zu Berlin assoziiert.